Baufinanzierung

Die „richtige“ Baufinanzierung

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Finanzierungschancen und Risiken über EURO-Gelder mit günstigem Zins
ob ein normales Bankdarlehen angebracht ist ?
Lohnt es sich Bausparverträge einzusetzen oder in der Finanzierung nachzuschalten?
die Finanzierung über eine Lebensversicherung. Und wenn „ja“, welche?
oder ist die Hinterlegung mit einer Risikolebensversicherung sinnvoller?
ob und inwieweit eine Kombination zwischen Bank- Bauspardarlehen oder Versicherungshypothek sinnvoll ist.
ob Sie Anspruch auf öffentliche Mittel haben (Wenn ja, wie werden diese beantragt?)
inwieweit sich ein Disagio lohnt
die Gesamtlaufzeit Ihrer Finanzierung
u.v.a.m.   z.B. Finanzierung ohne Eigenkapital

 

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Kredit-Rückzahlung im Einzelfall prüfen

Bei der Finanzierung einer Wohnimmobilie löst die Frage nach der Höhe der Tilgung lebhafte Diskussionen und oftmals Verwirrung aus. Dabei gibt es zwei Extrempositionen: Die einen plädieren für möglichst hohe Tilgung, um bald „schuldenfrei“ zu sein. Die anderen schwören darauf, zunächst überhaupt nicht zu tilgen, sondern das dafür vorgesehene Geld anderweitig rentabel anzulegen und erst am Ende der Kreditlaufzeit alles auf einmal zu tilgen. Absolut recht hat keiner.
Klar ist die Position der Banken: Denen ist an einer raschen Tilgung gelegen. „Die Wahrheit liegt nicht unbedingt in der Mitte, sondern kann bei jedem Einzelfall woanders sein,“ betonte der Vizepräsident und Pressesprecher des Verbandes Deutscher Makler (VDM), Erich Hildenbrandt. Zu beiden Tilgungsmodellen gebe es überdies häufig recht ungenaue Vorstellungen.
Bei einem Annuitätendarlehen, also einem Darlehen mit jährlicher Tilgungsquote von beispielsweise einem Prozent, glaubten viele immer noch, die Tilgung sei „erst in hundert Jahren abgeschlossen.“
Bei gleichbleibender Annuität (der Summe aus jährlicher Tilgungsquote und Jahreszins) steige aber von Jahr zu Jahr die Tilgung in dem Maße wie die Restschuld sinkt. Das bedeute, nach rund 30 Jahren könne die Schuld getilgt sein. „Der langsame Abbau der Schuld sollte niemanden erschrecken, denn als Gegenwert besteht ja die Immobilie, deren Wert in diesem Zeitraum nach allen Erfahrungen um gut 50 Prozent gestiegen sein dürfte,“ betont Hildenbrandt. Und: „Wer nicht an die Wertsteigerung glaubt, sollte ohnehin keine Immobilien kaufen.“
Bei der Wahl des Tilgungsmodells komme es auf Hintergrund und Zweck eines Immobilienerwerbs an. Im Falle der Eigennutzung seien andere Maßstäbe anzulegen als bei einer Anlageimmobilie. Wer selbst einziehen möchte, denke vorwiegend an das Einsparen der Miete, insbesondere an mietfreies Wohnen im Alter und an den steigenden Vermögenswert. Hier könne eine relativ rasch Tilgung sinnvoll sein.
Bei Anlageimmobilien habe man primär die Wertsteigerung des Objekts plus Steuereinsparungen im Auge. Dabei könne häufig Tilgungsaussetzung von Vorteil sein. „Heute gibt es nicht nur die zwei klassischen Tilgungsmodelle, sondern zahlreiche weitere Tilgungsvarianten.“ So könnten zum Beispiel Aktienfonds zur Tilgung verwendet werden. Immer häufiger würden auch verschiedene Modelle kombiniert.
Auf die reine Mietrendite zu setzen sei ähnlich, als ob man bei Aktien nur an die Dividende denke und nicht an steigende Kurse. „Dabei ist der Glaube an die sichere Wertsteigerung einer Immobilie mindestens so realistisch, wenn nicht noch realistischer als an die Wertsteigerung einer Aktie.“ Alle Erfahrungen deuteten darauf hin, dass die Immobilienpreise weiter steigen werden. Der Wohnungsneubau sei drastisch zurückgegangen. Die jährlich errichteten knapp 300.000 neuen Wohnungen reichten kaum aus, um durch Abriss oder Umnutzung vom Markt genommene Wohnungen zu ersetzen. Diese Lücke werde von Jahr zu Jahr größer, so dass abzuwarten sei, wann die Preise wieder stärker steigen. „Bei Lichte besehen kann dies in zwei oder drei Jahren eintreten,“ prophezeit Hildenbrandt. DW

» Innovative Wege zur Immobilienfinanzierung

16.10.2001 | Autor: DIB Redaktion | Thema: Finanzierungen
Aktien und Aktienfonds sind langfristig gesehen eine Geldanlage mit überdurchschnittlicher Wertentwicklung. Auch Bauherren und Immobilienkäufer können bei der Finanzierung ihres Vorhabens davon profitieren.
Eine Immobilienfinanzierung sieht in der Regel so aus: Ein Geldinstitut gibt dem Bauherrn ein Darlehen in der benötigten Höhe, das dieser in einem bestimmten Zeitraum in monatlichen Raten zuzüglich Zinsen zurückzahlt. Die Raten sind in den meisten Fällen so hoch, dass dem Kreditnehmer kein Kapital für weitere Geldanlagen bleibt. Langfristige Chancen, wie die Aktienmärkte sie bieten, können von Immobilienkäufern dann meist nicht mehr wahrgenommen werden.
In den vergangenen drei Jahrzehnten erzielten Investoren in einen Sparplan europäischer Aktien über eine Laufzeit von 10 Jahren eine durchschnittliche Wertsteigerung von 13,9 Prozent. Mit einer Fondshypothek können auch Hauskäufer diese Chance nutzen. Man kombiniert die Finanzierung einer Immobilie mit der Aktienanlage in Investmentsfonds.
Anders als bei einem traditionellen Annuitätendarlehen wird der Kredit nicht monatlich zurückgezahlt, sondern wird erst am Ende der Laufzeit mit dem Vermögenswert der Fonds getilgt. Entsprechend fließt der Tilgungsanteil der monatlichen Rate nicht direkt an die finanzierende Bank zurück, sondern wird im Rahmen einer fondsgebundenen Lebens- oder Rentenversicherung in Investmentfonds investiert.
Zur Finanzierung des Immobilienkaufs dient ein tilgungsfreies Darlehen, auf das man nur Zinsen bezahlt und dessen Restschuld während der gesamten Laufzeit konstant bleibt. Die Ablaufleistung von Versicherung oder Fonds wird dann zur Rückzahlung des Darlehens verwendet. Langfristig gesehen kann man mit dieser Finanzierungslösung einen attraktiven Vermögensüberschuss erwirtschaften.
Zusätzlicher Nutzen für Kapitalanleger und Vermieter: Die Zinskosten für eine auf diesem Weg finanzierte Immobilie können in voller Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Während bei einem Annuitätendarlehen die Zins-Belastung stetig abnimmt, bleibt sie bei der Fondshypothek gleich. Der Steuereffekt besteht also während der gesamten Laufzeit in gleicher Höhe. Die Erträge aus einer fondsgebundenen Lebensversicherung bzw. einem Investmentsfonds bleiben ohnehin steuerfrei.
» Was man für eine Immobilienfinanzierung benötigt
Bevor sich Käufer und Verkäufer beim Notar einfinden, um ihren Handel offiziell zu beurkunden, sollte die Finanzierung der Immobilie auf sicheren Beinen stehen. Um ein Baudarlehen zu bekommen, verlangt der Darlehensgeber in der Regel sehr umfangreiche Unterlagen. Mit Hilfe unserer Checkliste können Hauskäufer diese rechtzeitig besorgen.
Wenn ein Immobilienkauf konkret wird, sollte der Käufer sich auch umgehend mit dem ausgewählten Kreditgeber oder Finanzvermittler in Verbindung setzen. Es ist sinnvoll, wenn man dann schon die meisten der verlangten Unterlagen besorgt hat. Gute Kopien reichen in der Regel aus, nur die Lichtbilder sollten originale Fotos sein.
Die Anforderungen der Geldinstitute sind nicht immer gleich. Da man aber in der Regel mehrere Finanzierungsvorschläge bekommen möchte, sollte man auf alle Anfragen vorbereitet sein, um auch eine möglichst zügige Abwicklung zu ermöglichen. Übrigens, auch bei einer Umschuldung werden diese Unterlagen wieder verlangt.
Persönliche Unterlagen:
  • Lohn-/Gehaltsabrechnung der letzten 3 Monate
  • Einkommenssteuerbescheide der letzten 2 Jahre (falls der Einkommenssteuerbescheid des letzten Jahres noch nicht vorliegt, reicht eine Kopie der Lohnsteuerkarte oder die Dezember Lohn-/Gehaltsabrechnung)
  • Nachweis des bei der Finanzierung eingesetzten Eigenkapitals (z.B. Konto- oder Depotauszug)
  • Nachweis evtl. vorhandener Kapitaleinkünfte, Mieteinkünfte (Kontoauszug mit aktuellem Mieteingang)
  • Bei Objekten mit mehreren Wohnungen die vorhandenen Mietverträge
  • Nachweis evtl. laufender Ausgaben (z.B. Kreditverträge, Unterhaltszahlungen)
  • Bei einer Umschuldung eine Bestätigung des bisherigen Darlehensgeber über die Restschuld
 Unterlagen die Auskunft über das Kaufobjekt geben
  • Aktueller Grundbuchauszug, der nicht älter als 2 Monate sein darf. Erhältlich beim Grundbuchamt, falls der Verkäufer keinen hat
  • Notarieller Kaufvertrag bzw. Kaufvertragsentwurf
  • Flurkarte, auf der das Grundstück gekennzeichnet ist. Diese erhält man beim zuständigen Katasteramt
  • Bauunterlagen (Wohnflächenberechnung, Grundriss, Ansicht, Schnitt, Berechnung des umbauten Raumes, Baubeschreibung oder Lichtbilder von innen)
  • Aktuelle Lichtbilder der Immobilie (Vorder- und Rückseite)
  • Nachweis über evtl. geplante oder bereits durchgeführte Modernisierungen (Kostenvoranschlag bzw. Kostenaufstellung). Dies kann besonders bei einer Umschuldung wichtig sein, um eine eventuelle Wertsteigerung des Objektes nachweisen zu können.
  • Beim Kauf einer Eigentumswohnung benötigt man eine Teilungserklärung. Dies ist eine notarielle Urkunde, die das Verhältnis der einzelnen Wohnungseigentümer in einem Haus klärt. Falls der Verkäufer diese nicht hat, erhält man sie bei der Hausverwaltung.
  • Bauherren sollten einen Kostenvoranschlag des Architekten oder Bauunternehmers vorweisen. Sind größere Eigenleistungen geplant, sollte man sich diese vom Architekten bestätigen lassen.
Hat man diese Unterlagen beisammen, ist man für ein Gespräch mit dem Kreditgeber bestens gewappnet. Nur wenn das eigene Einkommen sehr unsicher ist (im Vergleich zu der anfallenden Belastung zu gering, Arbeitslosigkeit usw.), sollte man einen Bürgen (Eltern, Geschwister) vorweisen können, der im Bedarfsfall die Ratenzahlung übernimmt.

 

„Wie hoch ist die Erbschaftssteuer?“

Die Steuerklassen

Die Höhe der ErbSt wird von der Einordnung in 3 Steuerklassen bestimmt (§15 ErbStG). Die Steuerklasse richtet sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis zwischen Erblasser und Schenkendem und der begünstigten Person (Steuerklasse I = günstig; Steuerklasse III = ungünstig). Hinweis: Eine nichteheliche Lebensgemeinschaft (auch Verlöbnis) gilt nicht als Verwandtschaftsverhältnis und wird in Klasse III eingeordnet. Je enger das Verwandtschaftsverhältnis ist, desto höher sind auch die persönlichen Freibeträge. Die Steuerklassensind wie folgt aufgeteilt:
 folgt

Finanzierung ohne Eigenkapital – möglich ?

Grundsätzlich ist eine Immobilienfinanzierung bei uns auch ohne Eigenkapital möglich. Leider fordern noch viele konservative Banken und Finanzierungsvermittler mindestens 20% Eigenkapital vom Erwerbspreis und zerstören damit oftmals den Traum vom Eigenheim. Bei den von uns angebotenen Immobilien legen wir Wert auf die Qualität der Immobilie und auf einen günstigen Verkaufspreis. Bei uns ist durch den günstigen Angebotspreis und einer damit verbundenen Möglichkeit der Bank, die Werthaltigkeit der Immobilie voll auszuschöpfen, eine Vollfinanzierung ohne Eigenkapital möglich. Ab einem monatlichem Nettoeinkommen von E 1.600,- im Monat bei einem Alleinstehenden ist eine Finanzierung ohne Eigenkapital eventuell denkbar. Gerne rechnen wir Ihnen die Machbarkeit einer Finanzierung und einer Vollfinanzierung nach Ihren persönlichen Verhältnissen durch.
Unser Finanzierungsexperten stehen Ihnen gerne unter 04405-91 777 77 zur Verfügung.

Ein bisschen höhere Mathematik –  damit Sie beim Immobilienkauf vor Überraschungen gefeit sind.

DIB/Interhyp
Da es viele Möglichkeiten gibt, eine Immobilie zu finanzieren. ist es sinnvoll, sich rechtzeitig zu überlegen, wie viel Geld man in einem bestimmten Zeitraum zurücklegen kann. Wenn man dann noch in der Lage ist, auszurechnen, wie hoch die angesparte Summe sich in dem Zeitraum verzinst, ist man so manchem Finanzierungsberater  voraus. Wir zeigen Ihnen, wie es geht.
Wie das ZDF-Journal „Frontal 21“ herausgefunden hat, sind manche Banken und Kundenberater nicht in der Lage, diesen Betrag für Sie korrekt auszurechnen. Deshalb kann es nur von Vorteil sein, wenn man seinen eigenen Finanzierungsplan aufstellen kann. Wir möchten Ihnen Tipps geben und sagen Ihnen, wie Sie rechnen müssen:
Sie möchten zum Beispiel in fünf Jahren ein Haus kaufen und können bis dahin     monatlich 1.000 Euro sparen – das macht im Jahr 12.000 Euro. Zur Berechnung benötigt man noch einen ungefähren Zinssatz, den man vorsichtig geschätzt bei 5 Prozent annimmt. Jetzt kann man den sogenannten Rentenendwertfaktor (EWF) ermitteln. Dazu benötigt man zunächst den Aufzinsungsfaktor, der für fast alle Finanzierungs-Rechnungen relevant ist. Der Aufzinsungsfaktor ermittelt sich wie folgt:
q n
Dabei ist q der durchschnittlich erwartete Zins i plus die Zahl 1: q = i + 1. Für unser Beispiel gilt: Bei einem Zinssatz von 5 % (= 0,05) ist q = 1 + 0,05 =1,05. Und n steht für die Anzahl der Jahre, in denen das Geld angelegt wird – in dem Fall wird über 5 Jahre gespart (n = 5).  Der Rentenendwertfaktor (EWF) lässt sich nun wie folgt ermitteln:
EWF = (q n – 1) / i.
In den Zahlen des Beispiels heißt es:
EWF = (1,05 5 – 1) / 0,05
EWF = (1,276 – 1) / 0,05
EWF = 0,276 / 0,05
EWF = 5,525
Dieser Endwertfaktor EWF wird mit der jährlichen Sparleistung von 12.000 Euro multipliziert: 12.000 € x 5,525 = 66.307 €
Hier zeigt sich, dass Sie in diesem Fall durch Ihre Sparleistung einen Betrag von 66.307 Euro nach fünf Jahren erzielen.
Die Rechnung geht auch andersrum
Ein anderer Fall: Sie brauchen in ein paar Jahren ein bestimmtes Eigenkapital und wollen wissen, wie viel Sie pro Jahr sparen müssen, um dieses Ziel zu erreichen. Ein Beispiel: Sie wollen 50.000 Euro in sechs Jahren (n = 6) haben. Der unterstellte      Zins beträgt wieder 5 Prozent (i = 0,05).
Jetzt muss der Rückverteilungsfaktor (RVF) ermittelt werden. Der bestimmt sich
nach folgender Formel:                     RVF = i / (q n – 1)
In unserem Zahlenbeispiel heißt das:
RVF = 0,05 / (1,05 6 – 1)
RVF = 0,05 / (1,34 – 1)
RVF = 0,05 / 0,34
RVF = 0,147
Dieser Rückverteilungsfaktor (RVF) wird mit dem angestrebten Kapital multipliziert, so dass sich die Summe ergibt, die man jährlich sparen muss, um dieses Eigenkapital in sechs Jahren zu erreichen: 50.000 € x 0,147 = 7.353 €
So können Sie ermitteln, wie viel Sie im Jahr wirklich sparen müssen, um in ein paar Jahren ein bestimmtes Eigenkapital zu erzielen.
Rechnen Sie sich schlau, überlassen Sie nichts dem Zufall und entscheiden Sie selbst über Ihre Wünsche und die finanziellen Möglichkeiten, Ihre Wünsche zu erfüllen. Selbstverständlich unterstützt Ihr H.J.K. -Team Sie dabei gerne.
(Alle Angaben unverbindlich und nicht unbedingt Tagesaktuell, teilweise sind die Meinungen von Experten wiedergegeben, die nicht unsere Meinung widerspiegeln müssen.)